Zuletzt aktualisiert: Januar 2024 | RheinWege Reisen GmbH, Berlin
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (AGB) der RheinWege Reisen GmbH gelten für alle mit uns abgeschlossenen Reiseverträge. Sie beruhen auf den §§ 651a bis 651y des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) sowie der EU-Pauschalreiserichtlinie 2015/2302/EU und ergänzen diese. Bitte lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig, bevor Sie eine Buchung vornehmen.
1.1 Vertragspartner: Vertragspartner für alle Reiseverträge ist die RheinWege Reisen GmbH, Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Veranstalter"), vertreten durch ihre Geschäftsführung. RheinWege Reisen GmbH ist ein von der Regierung genehmigter und von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter, registriert unter der Nummer DE-2008-RV-4471 im Reiseveranstalterregister.
1.2 Buchungsangebot: Mit der Buchung (Buchungsanfrage, Bestellung oder Anfrage) gibt der Kunde ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages ab. Die Buchung kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular auf rheinwege.de erfolgen. Die Person, die die Buchung vornimmt (der „Buchende"), handelt für sich selbst und für alle in der Buchung namentlich genannten Reiseteilnehmer.
1.3 Buchungsbestätigung: Der Reisevertrag kommt durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung (per E-Mail oder Briefpost) zustande. Wir sind verpflichtet, die Buchungsbestätigung unverzüglich nach Eingang Ihrer Buchungsanfrage zu übermitteln. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Reiseleistungen gemäß § 651a BGB sowie die Reisepreisübersicht.
1.4 Minderjährige: Die Buchung für Reisende unter 18 Jahren kann nur von einem Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Der Erziehungsberechtigte erklärt mit der Buchung, dass er berechtigt ist, für den Minderjährigen zu handeln. Für Reisen, an denen Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen, ist eine schriftliche Genehmigung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
1.5 Gruppenreisen: Bei Gruppenreisen ab 10 Personen ist die Buchung mindestens 8 Wochen vor Reisebeginn erforderlich. Für Gruppen erstellen wir ein individuelles Angebot, das nach Ihrer Bestätigung verbindlich wird. Die Gruppenleistungen sowie die Sonderkonditionen (einschließlich eventueller Gruppenrabatte) werden im jeweiligen Gruppenangebot gesondert ausgewiesen.
1.6 Vollmacht: Wer für mehrere Reiseteilnehmer bucht, versichert, dass er bevollmächtigt ist, im Namen aller Reiseteilnehmer zu handeln und zu buchen. Der Buchende haftet für etwaige Verpflichtungen der mitreisenden Personen gesamtschuldnerisch.
2.1 Reisepreis: Der im Reisevertrag oder der Buchungsbestätigung angegebene Reisepreis versteht sich je Person, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben. Im Reisepreis eingeschlossene Leistungen sind in der Buchungsbestätigung und dem Reiseprogramm ausdrücklich aufgelistet. Nicht aufgeführte Leistungen (z.B. Trinkgelder, persönliche Ausgaben, optionale Ausflüge) sind im Reisepreis nicht enthalten.
2.2 Anzahlung: Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Die Anzahlung ist innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig. Erst nach Eingang der Anzahlung werden alle Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen etc.) verbindlich reserviert.
2.3 Restzahlung: Der Restbetrag des Reisepreises ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort und in voller Höhe zu entrichten.
2.4 Zahlungsmodalitäten: Die Zahlung ist per Überweisung, per SEPA-Lastschrift, per Kreditkarte (Visa, MasterCard, American Express) oder per PayPal möglich. Alle Preise verstehen sich in Euro (€) einschließlich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
2.5 Preisänderungsklausel: Wir behalten uns ausdrücklich vor, nach Abschluss des Reisevertrages den vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, wenn sich nach Vertragsschluss folgende Faktoren erhöht haben:
Preiserhöhungen bis zu 8 % des Reisepreises sind ohne Zustimmung des Kunden möglich. Bei Preiserhöhungen über 8 % kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder eine gleichwertige Ersatzreise verlangen. Preisänderungen sind nur bis 20 Tage vor Reisebeginn zulässig.
3.1 Beschreibung der Reiseleistungen: Die Beschreibungen der Reiseleistungen in unserem Katalog, auf unserer Website und in der Buchungsbestätigung sind für uns verbindlich. Gelegentliche kleinere Abweichungen von Reisebeschreibungen, die in der Natur des Reisegeschäfts liegen und zumutbar sind, sind keine wesentlichen Änderungen.
3.2 Hotelkategorie und Leistungsträger: Wir behalten uns vor, Hotels gleicher oder höherer Kategorie zu ersetzen, wenn das gebuchte Hotel nicht mehr verfügbar ist. Im Fall der Unterkunftsänderung werden Sie unverzüglich informiert. Mehrkosten gehen zu unseren Lasten; eventuelle Minderkosten werden erstattet.
3.3 Programmänderungen vor Reisebeginn: Werden nach Vertragsschluss wesentliche Änderungen an einer oder mehreren der vereinbarten Reiseleistungen notwendig, werden wir Sie unverzüglich benachrichtigen. Bei wesentlichen Änderungen haben Sie das Recht, innerhalb einer angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Geringe Abweichungen von vereinbarten Reiseleistungen, die uns nicht zuzurechnen sind (z.B. durch Naturereignisse, behördliche Anordnungen), gelten nicht als wesentliche Änderungen.
3.4 Programmänderungen während der Reise: Sollte es während der Reise zu unvorhergesehenen und von uns nicht zu vertretenden Umständen kommen (z.B. Naturkatastrophen, politische Unruhen, Streiks), sind wir berechtigt, das Reiseprogramm in angemessenem Umfang anzupassen. In solchen Fällen handeln wir im besten Interesse der Reisenden und streben stets nach einem gleichwertigen Ersatz.
3.5 Einzel- und Zusatzleistungen: Leistungen, die nicht Bestandteil des gebuchten Reisepakets sind (z.B. optionale Ausflüge, individuelle Transfers, besondere Menüs), werden gesondert vereinbart und abgerechnet. Für diese Zusatzleistungen gelten die jeweiligen Bedingungen des Leistungsträgers, soweit keine ausdrückliche gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
4.1 Umbuchungen auf Kundenwunsch: Umbuchungswünsche, d.h. nachträgliche Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Anzahl der Teilnehmer oder sonstiger Leistungen, sind bis 30 Tage vor Reisebeginn möglich. Die erste Umbuchung innerhalb von 30 Tagen nach Buchung ist kostenlos; für jede weitere Umbuchung berechnen wir eine Umbuchungsgebühr von 40 € pro Person.
4.2 Umbuchungsgebühren innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn: Umbuchungen weniger als 30 Tage vor Reisebeginn werden als Stornierung der Originalreise und Neubuchung behandelt. Es gelten die Stornierungsbedingungen gemäß § 5.
4.3 Umbuchungseinschränkungen: Nicht alle Reiseleistungen sind umbuchbar. Insbesondere einige Transportleistungen und Last-Minute-Buchungen können möglicherweise nicht geändert werden. Wir informieren Sie bei der Buchung über etwaige Umbuchungseinschränkungen.
4.4 Übertragung auf Dritte: Sie können Ihre Buchung auf einen Dritten übertragen, der alle Reisebedingungen erfüllt. Die Übertragung ist bis 7 Tage vor Reisebeginn möglich. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Umbuchung erhoben. Bitte beachten Sie, dass einige Leistungsträger Namensänderungen möglicherweise nicht akzeptieren oder zusätzliche Gebühren erheben.
5.1 Rücktrittsrecht des Kunden: Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber RheinWege Reisen schriftlich zu erklären. Für den Rücktritt können wir, je nach Zeitpunkt des Rücktritts vor Reisebeginn, eine angemessene Entschädigung verlangen.
5.2 Staffelung der Stornierungsgebühren: Die Stornierungsgebühren betragen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts vor dem planmäßigen Reisebeginn:
5.3 Stornierung bei außergewöhnlichen Umständen: Treten am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auf, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen, kann der Reisende vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Stornogebühr vom Reisevertrag zurücktreten. In diesem Fall erstattet der Reiseveranstalter alle für die Pauschalreise geleisteten Zahlungen, jedoch ohne zusätzliche Entschädigung.
5.4 Kranke/Unfall-Stornierung: Für den Fall, dass Sie oder eine Mitreisende Person aus gesundheitlichen Gründen nicht reisen kann, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Wir empfehlen ausdrücklich, vor Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, die krankheitsbedingte Stornierungen abdeckt. Die Stornierungsgebühren gemäß § 5.2 gelten auch bei Krankheit, sofern keine entsprechende Versicherung besteht.
5.5 Abmeldung einzelner Teilnehmer aus Gruppenreisen: Bei Rücktritt einzelner Teilnehmer aus einer Gruppenreise gelten die oben genannten Stornierungsgebühren. Zusätzlich können Aufpreise für etwaige Einzelzimmerzuschläge anfallen, wenn dadurch Doppelzimmer zu Einzelzimmern werden.
5.6 Nichtantritt der Reise: Das Nichtantreten der Reise ohne vorherige Stornierung gilt als Stornierung am Tag der Abreise. Es gilt dann der Stornierungssatz von 90 % des Reisepreises.
5.7 Erstattung: Geleistete Zahlungen werden nach Abzug der anfallenden Stornierungsgebühren erstattet. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Stornierungserklärung über dieselbe Zahlungsmethode, mit der die ursprüngliche Zahlung erfolgte.
6.1 Kündigung wegen Mindesteilnehmerzahl: Sofern in der Reisebeschreibung oder Buchungsbestätigung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben ist, kann RheinWege Reisen den Reisevertrag kündigen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Kündigung muss bis zu folgenden Zeitpunkten vor dem planmäßigen Reisebeginn mitgeteilt werden: bei Reisen bis 6 Tagen bis spätestens 20 Tage vorher, bei Reisen bis 2 Wochen bis spätestens 7 Tage vorher. Bei Kündigung aus diesem Grund erhalten Kunden den vollständigen Reisepreis zurück.
6.2 Kündigung aus sonstigen Gründen: Bei Kündigung des Reisevertrags durch den Veranstalter aus Gründen, die nicht auf einem Verhalten des Reisenden beruhen, hat der Reisende Anspruch auf vollständige Erstattung des Reisepreises sowie ggf. auf Schadensersatz gemäß § 651h Abs. 2 BGB.
6.3 Kündigung bei schuldhaftem Verhalten: Wir behalten uns das Recht vor, den Reisevertrag zu kündigen, wenn der Reisende den Reiseverlauf erheblich stört, andere Reiseteilnehmer oder Dritte gefährdet, beleidigt oder in sonstiger Weise schuldhaft verhält. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
7.1 Definition Reisemangel: Ein Reisemangel liegt vor, wenn die Reiseleistung nicht wie vereinbart erbracht wird oder wesentlich von der Beschreibung in Katalog oder Buchungsbestätigung abweicht. Keine Reisemängel sind solche Umstände, die außerhalb unserer Einflussnahme liegen (höhere Gewalt, Naturereignisse), die bereits bei Vertragsschluss bekannt waren oder die der Reisende verursacht hat.
7.2 Anzeigepflicht: Reisemängel sind dem Reiseleiter oder der örtlichen Reisevertretung unverzüglich anzuzeigen. Wird die Mängelanzeige schuldhaft unterlassen oder schuldhaft verspätet abgegeben, werden etwaige Minderungsansprüche reduziert oder ausgeschlossen.
7.3 Abhilfepflicht: Wir sind verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, wenn ein Reisemangel angezeigt wurde. Wir können Abhilfe auch verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. In diesem Fall wird eine Minderung des Reisepreises angeboten.
7.4 Minderungsansprüche: Soweit die Reise mangelhaft war, kann der Reisende eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis zwischen dem Wert der vertragsgemäßen und dem Wert der tatsächlich erbrachten Reiseleistung. Für die Berechnung des Minderungsbetrages können branchenübliche Tabellen (wie die „Frankfurter Tabelle") als Orientierung herangezogen werden.
7.5 Schadensersatzansprüche: Der Reisende kann bei erheblichen Mängeln nach Rückkehr auch Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Urlaub erheblich beeinträchtigt wurde und der Reisende nach der Reise nachweisen kann, dass er die Freizeit nicht genießen konnte.
7.6 Verjährungsfrist: Ansprüche wegen Reisemängeln verjähren gemäß § 651j BGB in zwei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise enden sollte.
7.7 Ausschluss und Beschränkung der Haftung: Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Für Schäden, die im Zusammenhang mit Beförderungsleistungen entstehen, bleiben weitergehende Haftungsbeschränkungen aus nationalen und internationalen Übereinkommen vorbehalten.
8.1 Verantwortung des Reisenden: Der Reisende ist für das Mitführen der erforderlichen Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis, Visa, Impfnachweise etc.) selbst verantwortlich. Wir informieren Sie bei der Buchung über allgemeine Pass- und Visabestimmungen sowie gesundheitliche Vorschriften.
8.2 Aktualität der Informationen: Die von uns mitgeteilten Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften stellen allgemeine Informationen für Deutsche und EU-Bürger dar und können sich vor und während der Reise ändern. Wir empfehlen, sich vor Reisebeginn nochmals beim zuständigen Konsulat oder der Botschaft zu informieren. Bei Reisen innerhalb Deutschlands (wie unsere Hauptreiseziele) sind keine zusätzlichen Einreisedokumente über den deutschen Personalausweis oder Reisepass hinaus erforderlich.
8.3 Gesundheitliche Anforderungen: Für bestimmte Reiseziele können besondere gesundheitliche Anforderungen, Impfungen oder ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen erforderlich sein. Wir informieren Sie über bekannte gesundheitliche Anforderungen, empfehlen jedoch grundsätzlich eine Beratung durch einen Arzt oder reisemedizinischen Berater vor der Reise.
8.4 Reiseversicherung: Wir empfehlen allen Reisenden den Abschluss einer umfassenden Reiseversicherung, die Reiserücktrittskosten, Auslandskrankenversicherung sowie Gepäckversicherung umfasst. Wir können in Zusammenarbeit mit unseren Versicherungspartnern entsprechende Versicherungsprodukte anbieten.
9.1 Verhalten während der Reise: Die Reiseteilnehmer sind verpflichtet, die Gruppenordnung und die Anweisungen der Reiseleitung zu beachten. Sie sind dazu angehalten, den Reiseverlauf nicht zu stören und andere Reisende nicht zu belästigen. Reisende, die den Reiseverlauf erheblich stören oder andere Reiseteilnehmer gefährden, können von der Reise ausgeschlossen werden, ohne dass ein Erstattungsanspruch besteht.
9.2 Schutz der Natur und Sehenswürdigkeiten: Alle Reiseteilnehmer sind dazu verpflichtet, Naturschutzgebiete, Kulturdenkmäler und sonstige besuchte Stätten zu respektieren und zu schützen. Jegliche Beschädigung oder Verunreinigung dieser Stätten ist untersagt. RheinWege Reisen setzt sich aktiv für nachhaltigen und umweltfreundlichen Tourismus ein.
9.3 Mitführen von Gegenständen: Das Mitführen gefährlicher oder verbotener Gegenstände ist untersagt. Reisende sind für die vollständige Einhaltung aller zollrechtlichen Bestimmungen selbst verantwortlich.
9.4 Pünktlichkeit: Reisende sind verpflichtet, alle vereinbarten Treffpunkte und Abfahrtszeiten einzuhalten. Wir übernehmen keine Verantwortung für Kosten, die entstehen, wenn Reisende Abfahrtszeiten verpassen.
9.5 Meldepflicht bei Mängeln: Mängel sind unverzüglich vor Ort beim Reiseleiter oder der örtlichen Vertretung zu melden, damit wir die Möglichkeit haben, Abhilfe zu schaffen. Eine nachträgliche Mängelrüge nach Rückkehr ist nur zulässig, wenn eine Mängelanzeige vor Ort nicht möglich war oder wenn der Mangel erst nach der Reise erkennbar wurde.
10.1 Der Reisende haftet für alle Schäden, die durch sein schuldhaftes Verhalten an dem von uns zur Verfügung gestellten Reisematerial, den gebuchten Unterkünften oder sonstigen Reiseleistungen entstehen. Dies umfasst insbesondere Beschädigungen an Hotelzimmern, Transportmitteln oder sonstigen während der Reise genutzten Einrichtungen.
10.2 Der Reisende ist verpflichtet, RheinWege Reisen GmbH von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen, die durch sein schuldhaftes Verhalten entstanden sind.
11.1 Individuelle Reisewünsche, die über das Standardprogramm hinausgehen (z.B. besondere Diätanforderungen, spezielle Zimmertypen, Rollstuhlzugänglichkeit, Haustierbegleitung), müssen ausdrücklich bei der Buchung angegeben und von uns schriftlich bestätigt werden. Nur schriftlich bestätigte individuelle Leistungen sind vertraglich geschuldet.
11.2 Für besondere Anforderungen, die über die Standardleistungen hinausgehen, kann ein Aufpreis berechnet werden. Dieser wird bei der Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen.
11.3 Sondervereinbarungen, die von diesen AGB abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden haben keine Rechtswirksamkeit.
12.1 RheinWege Reisen GmbH erbringt Reiseleistungen zum Teil unter Einschaltung von Leistungsträgern (Hotels, Transportunternehmen, lokale Reiseleiter, Attraktionsbetreiber etc.). Wir sind gegenüber dem Reisenden für die ordnungsgemäße Erbringung aller vertraglich vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich, unabhängig davon, ob diese Leistungen von uns selbst oder von Dritten erbracht werden.
12.2 Alle von uns eingesetzten Leistungsträger sind sorgfältig ausgewählt und durch entsprechende Verträge zur Einhaltung unserer Qualitätsstandards verpflichtet. Nichtsdestotrotz können wir keine Haftung für das Verschulden Dritter übernehmen, wenn dieses Verschulden nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar war.
13.1 Im Fall unserer Zahlungsunfähigkeit haben Sie als Reisender Anspruch auf Erstattung der von Ihnen geleisteten Zahlungen sowie auf Rückbeförderung, sofern die Reise bereits begonnen hat. RheinWege Reisen GmbH ist gemäß § 651r BGB verpflichtet, für den Fall der Insolvenz eine Sicherung der Reiseleistungen (Insolvenzversicherung oder Bankbürgschaft) zu stellen.
13.2 Der Insolvenzschutz wird von einem unabhängigen Dritten (Versicherungsgesellschaft oder Bank) bereitgestellt. Informationen zum Insolvenzschutz werden Ihnen zusammen mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Bei Flusskreuzfahrten gelten ergänzend die jeweiligen Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Schiffsunternehmens. Die Mitnahme von Haustieren auf Schiffen ist grundsätzlich nicht gestattet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Reisende sind verpflichtet, Sicherheitsanweisungen der Schiffsbesatzung jederzeit zu befolgen. Die Einnahme von alkoholischen Getränken unterliegt den Bordregeln des jeweiligen Schiffes.
Bei Wanderreisen ist eine ausreichende körperliche Fitness des Reisenden Voraussetzung. Wir empfehlen, sich vor der Buchung anspruchsvoller Wanderreisen ärztlich untersuchen zu lassen. Der Reisende bestätigt mit der Buchung, dass er über die für die jeweilige Tour erforderliche körperliche Fitness verfügt. Für Schäden, die durch Überschätzung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit entstehen, übernehmen wir keine Haftung.
Bei Gruppenreisen ist der Buchende als Gruppenleiter für die Koordination der Teilnehmer verantwortlich. Änderungen in der Teilnehmerzahl nach Buchungsbestätigung sind schriftlich mitzuteilen. Bei Unterschreitung der gebuchten Teilnehmerzahl können Mehrkosten entstehen, die vom Buchenden zu tragen sind.
15.1 Im Rahmen der Reisebuchung und -durchführung erheben, verarbeiten und nutzen wir personenbezogene Daten des Reisenden. Die Verarbeitung dieser Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Buchungsabwicklung, der Reisedurchführung und der Vertragserfüllung. Die Übermittlung von Daten an Leistungsträger erfolgt nur soweit dies für die Buchung und Durchführung der Reiseleistungen erforderlich ist.
15.2 Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Website unter rheinwege.de verfügbar ist und integraler Bestandteil dieser AGB ist.
15.3 Für die Durchführung von Reisen übermitteln wir Ihre personenbezogenen Daten an Drittunternehmen (Leistungsträger), soweit dies für die Buchung und Durchführung erforderlich ist. Diese Drittunternehmen sind vertraglich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet.
16.1 Anwendbares Recht: Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und RheinWege Reisen GmbH gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere die §§ 651a bis 651y BGB (Reisevertragsrecht) sowie die EU-Pauschalreiserichtlinie in ihrer jeweils gültigen Fassung.
16.2 Gerichtsstand: Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Berlin, Deutschland. Für Verbraucher gilt der allgemeine Gerichtsstand (Wohnort des Verbrauchers).
16.3 Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nehmen daran auch nicht teil.
16.4 Schlichtung: Bei Beschwerden können sich Reisende an den Deutschen ReiseVerband e.V. oder die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personennahverkehr (söp) wenden, soweit diese zuständig sind.
17.1 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
17.2 Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
17.3 Gesamte Vereinbarung: Diese AGB, zusammen mit der Buchungsbestätigung, dem Reiseprogramm und der Datenschutzerklärung, bilden die vollständige Vereinbarung zwischen dem Kunden und RheinWege Reisen GmbH hinsichtlich der gebuchten Reise. Frühere mündliche oder schriftliche Vereinbarungen, die mit dieser Vereinbarung in Widerspruch stehen, sind gegenstandslos.
17.4 Übertragung von Rechten: Der Kunde kann Rechte aus dem Reisevertrag nicht ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte übertragen, mit Ausnahme der Übertragung der Buchung gemäß § 4.4 dieser AGB. Wir sind berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag an verbundene Unternehmen oder Nachfolgegesellschaften zu übertragen.
17.5 Aktualisierungen: Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version wird auf unserer Website rheinwege.de veröffentlicht. Für bereits abgeschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt der Buchung gültige Fassung der AGB.
Beschwerden und Reklamationen sind zunächst dem Reiseleiter vor Ort zu melden, um eine sofortige Abhilfe zu ermöglichen. Nach Rückkehr sind schriftliche Beschwerden innerhalb von 28 Tagen nach Reiseende einzureichen:
Wir bearbeiten alle Beschwerden innerhalb von 14 Werktagen und streben stets eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten an. Als von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter sind wir verpflichtet, jede Beschwerde ernst zu nehmen und nach bestem Bemühen zu lösen.
Stand: Januar 2024 | RheinWege Reisen GmbH, Berlin | Von der Regierung genehmigt und anerkannt